UNESCO-Welterbe, was ist das eigentlich?
Eine Information zur Welterbe-Bewerbung, zusammengestellt von Prof. Hardy Fischer
(UNESCO-Zitate: blau.)
Die UNESCO, Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft
und Kultur, beschloß am 16.November 1972 die
Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der
Welt
im Hinblick darauf, daß das Kulturerbe und das Naturerbe zunehmend von
Zerstörung bedroht sind, nicht nur durch die herkömmlichen Verfallsursachen,
sondern auch durch den Wandel der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse,
der durch noch verhängnisvollere Formen der Beschädigung oder Zerstörung
die Lage verschlimmert [...]
Artikel 4
Jeder Vertragsstaat erkennt an, daß es in erster Linie seine eigene Aufgabe
ist, Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem
Hoheitsgebiet befindlichen [...] Kultur- und
Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen.
Er wird dafür alles in seinen Kräften Stehende tun, unter vollem Einsatz
seiner eigenen Hilfsmittel [...].
Artikel 5
[...] wird sich jeder Vertragsstaat bemühen,
[...]
a) eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem
Kultur- und Naturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und
den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen; [...]
c) [...] Forschungen durchzuführen
und Arbeitsmethoden zu entwickeln, die es ihm ermöglichen, die seinem Kultur-
und Naturerbe drohenden Gefahren zu bekämpfen; [...]
d) geeignete rechtliche, wissenschaftliche, technische, Verwaltungs-
und Finanzmaßnahmen zu treffen, die für die Erfassung, Schutz, Erhaltung
in Bestand und Wertigkeit sowie Revitalisierung dieses Erbes erforderlich sind,
[...]
Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz
des Kultur- und Naturerbes der Welt ergänzen die
UNESCO-Welterbekonvention.
Das Kulturerbe und das Naturerbe zählen zu den unersetzlichen Besitztümern
nicht nur eines Volkes, sondern der ganzen Menschheit. [...]
Teile dieses Erbes können wegen ihres außergewöhnlichen universellen
Wertes [...] als des besonderen Schutzes gegen
die ihnen immer stärker drohenden Gefahren würdig betrachtet werden.
Inzwischen gehören der Konvention 176 Staaten
an (Stand 2003). Es ist das bedeutendste internationale völkerrechtlich
verbindliche Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz
ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde, entsprechend
der Leitidee, die herausragenden Kultur- und Naturstätten der Erde nicht
als Eigentum der einzelnen Staaten sondern als ideellen Besitz der gesamten
Menschheit anzusehen.
UNESCO-Generaldirektor Matsuura: »Es
geht vor allem darum, das öffentliche Bewußtsein nicht nur für
die Bedeutung des eigenen Kulturerbes, sondern auch für das Erbe anderer,
fremder Kulturen zu schaffen. Ein Volk, das seine eigenen traditionellen
Wurzeln aufspürt und die vielen Einflüsse anerkennt, die seine Geschichte
und seine kulturelle Identität geprägt haben, ist eher dazu fähig,
friedliche Beziehungen mit anderen Völkern aufzubauen, den uralten Dialog
weiterzuführen und seine Zukunft zu schmieden.«
Weltweit gibt es nur 754 Welterbestätten in 129 Ländern. Davon
sind 582 Kulturerbestätten und 149 Naturerbestätten. 23 Stätten
gehören beiden Kategorien an.
Welche Kulturstätten von außergewöhnlichem Rang wurden bisher
in die Liste der Erbes der Welt aufgenommen?
Das sind u.a. die Pyramiden von Giseh und das Tal der Könige in Theben
(Luxor), die Inkastadt Machu Picchu in Peru, die Altstadt von Jerusalem mit
dem Felsendom, Isfahan in Persien, der Taj Mahal in Indien, die große
chinesische Mauer, der Kaiserpalast in Peking, genannt die Verbotene Stadt,
das historische St. Petersburg, der Kremlpalast mit dem Roten Platz in Moskau,
Stonehenge, die Kathedralen und Dome von Canterbury, Aachen, Köln, Chartres,
Santiago de Compostela und Pisa, die Alhambra in Granada, das historische Zentrum
von Rom, die Akropolis, die Monumentalfiguren auf den Osterinseln, Venedig,
Kyoto, der Tempel von Angkor Wat in Kambodscha, Garten und kaiserliche Sommerresidenz
Chengde und die klassischen Gärten von Sushou in China, die Paläste
und Gärten von Versailles, Chambord, Caserta, Blenheim, von Potsdam-Sanssouci
und weitere, das Gartenreich Dessau und Wörlitz, in Hessen das Kloster
Lorsch, die Grube Messel und 2002 das Mittelrheintal.
Die UNESCO stellt hohe Ansprüche an die Stätten,
die Welterbe werden wollen. Welterbestätten sind
»Meisterwerke der menschlichen Schöpferkraft«,
»zeigen während einer Zeitspanne in einem Kulturgebiet
der Erde einen bedeutenden Austausch menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung
von Architektur und Landschaftsgestaltung«, »sind
ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer
kulturellen Tradition« und »ein hervorragendes Beispiel eines Typus
von Gebäuden, architektonischen Ensembles oder Landschaften, die mehrere
Abschnitte der Geschichte versinnbildlichen«.
Die UNESCO fordert Qualitäten im Weltmaßstab:
1. »außergewöhnlichen universellen Wert«
2. »Einzigartigkeit und die Authentizität
im Sinne der historischen Echtheit und Unversehrtheit«
3. »überzeugende Erhaltungsplanungen«
Darüberhinaus verpflichtet sich der Staat, Gefahren
durch Stadtentwicklung, Verkehr, Bebauung, Lärm, Abgase, Schäden durch
Touristen und Besucher usw. vorzubeugen
und von der Welterbestätte (Kernzone) fernzuhalten.
Dafür müssen bei der Bewerbung umfangreiche Unterlagen vorgestellt
werden und zum Schutz der Kernzone geeignete Pufferzonen eingerichtet
werden.
Anmelden bei der UNESCO kann eine Objekt nur die Bundesrepublik,
nicht das Land Hessen oder die Stadt Kassel. In einer sogenannten Tentativliste
benennt jeder Staat seine zur Anmeldung vorgesehenen Stätten. Der Bergpark
ist dort seit 1986 verzeichnet.
Nach den neuesten Regeln des UNESCO kann pro Jahr pro Staat maximal
eine Stätte nominiert werden. Diese Regel wird im nächsten
Jahr überprüft werden.
Nach der Anmeldung werden alle Bewerber eines Jahrgang weltweit
geprüft durch Gutachterausschüsse, denen die Welt-Denkmalschutz-Organisation
ICOMOS angehört. Endgültig entschieden wird einmal pro Jahr durch
das international besetzte UNESCO-Welterbekomitee. Dort wird sehr streng
geurteilt, so wie es die Richtlinien ausdrücklich verlangen. Es
werden auch Bewerbungen abgelehnt oder zurückgestellt.
Jede anerkannte Welterbestätte wird regelmäßig im
sogenannten »Monitoring« darauf überprüft, inwieweit
der jeweilige Staat die gemachten Zusagen und die Regeln der UNESCO einhält.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann man in die Liste der gefährdeten Welterbestätten
aufgenommen werden oder es wird die Auszeichnung als Welterbestätte
aberkannt. Die UNESCO ist eben eine überstaatliche Organisation und beweist
Stärke in solchen Fragen. Die örtlichen Auseinandersetzungen spielen
da überhaupt keine Rolle. Die Forderungen der UNESCO an die Qualität
der Welterbestätten sind eindeutig. Die UNESCO bestimmt, was passiert,
nicht der einzelne Staat.
In Kassel sind verschiedene Vorhaben in der Diskussion, die die zukünftigen
Welterbestätten deutlich betreffen, z.B.
Multifunktionshalle
Vierter Turm des Augustinums
Verkehr wie Auedamm, Mulangstraße, Bergparkstraße,
Tulpen- und Rasenallee
Museumspark Wilhelmshöhe
Auestadion: Tribünenüberdachung, Flutlichtanlage (Das
Problem hier: Das Auestadion grenzt unmittelbar an die Karlsaue. Flutlichtmasten,
evtl. auch die Tribünendächer, stehen in direkter Sichtbeziehung zum
Küchengraben und überragen die als Welterbestätte vorgesehene
Karlsaue. Die UNESCO wird das, ebensowenig wie den Durchgangsverkehr innerhalb
der Welterbestätten, auf Grund der Konvention und ihrer Richtlinien nicht
akzeptieren. Das zeigen die Beispiele in Potsdam und Köln: Potsdam
wollte in eine der Sichtachsen von Sanssouci ein Einkaufszentrum hineinbauen.
Nach einer UNESCO-Stellungnahme wurde das Potsdam-Center in einer verträgliche
Form errichtet. Ähnliches passiert zur Zeit in Köln wegen der Planungen
zu einem Hochhauskomplex in unmittelbarer Nähe zum Kölner Dom. Allerdings:
die Probleme sind durchaus lösbar im Sinne einer für Kassel positiven
Entwicklung hin zu einer schöneren Stadt.)
Die deutsche UNESCO-Welterbe-Site: Hier
klicken.
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