UNESCO-Welterbe, was ist das eigentlich?
Eine Information zur Welterbe-Bewerbung, zusammengestellt von Prof. Hardy Fischer
(UNESCO-Zitate:
blau.)

Die UNESCO, Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, beschloß am 16.November 1972 die
Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
im Hinblick darauf, daß das Kulturerbe und das Naturerbe zunehmend von Zerstörung bedroht sind, nicht nur durch die herkömmlichen Verfallsursachen, sondern auch durch den Wandel der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der durch noch verhängnisvollere Formen der Beschädigung oder Zerstörung die Lage verschlimmert [...]

Artikel 4
Jeder Vertragsstaat erkennt an, daß es in erster Linie seine eigene Aufgabe ist, Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen [...] Kultur- und Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen. Er wird dafür alles in seinen Kräften Stehende tun, unter vollem Einsatz seiner eigenen Hilfsmittel [...].

Artikel 5
[...] wird sich jeder Vertragsstaat bemühen, [...]
a) eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Kultur- und Naturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen; [...]
c) [...] Forschungen durchzuführen und Arbeitsmethoden zu entwickeln, die es ihm ermöglichen, die seinem Kultur- und Naturerbe drohenden Gefahren zu bekämpfen; [...]
d) geeignete rechtliche, wissenschaftliche, technische, Verwaltungs- und Finanzmaßnahmen zu treffen, die für die Erfassung, Schutz, Erhaltung in Bestand und Wertigkeit sowie Revitalisierung dieses Erbes erforderlich sind, [...]

Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt ergänzen die UNESCO-Welterbekonvention.

Das Kulturerbe und das Naturerbe zählen zu den unersetzlichen Besitztümern nicht nur eines Volkes, sondern der ganzen Menschheit. [...] Teile dieses Erbes können wegen ihres außergewöhnlichen universellen Wertes [...] als des besonderen Schutzes gegen die ihnen immer stärker drohenden Gefahren würdig betrachtet werden.

Inzwischen gehören der Konvention 176 Staaten an (Stand 2003). Es ist das bedeutendste internationale völkerrechtlich verbindliche Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde, entsprechend der Leitidee, die herausragenden Kultur- und Naturstätten der Erde nicht als Eigentum der einzelnen Staaten sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit anzusehen.

UNESCO-Generaldirektor Matsuura: »Es geht vor allem darum, das öffentliche Bewußtsein nicht nur für die Bedeutung des eigenen Kulturerbes, sondern auch für das Erbe anderer, fremder Kulturen zu schaffen. Ein Volk, das seine eigenen traditionellen Wurzeln aufspürt und die vielen Einflüsse anerkennt, die seine Geschichte und seine kulturelle Identität geprägt haben, ist eher dazu fähig, friedliche Beziehungen mit anderen Völkern aufzubauen, den uralten Dialog weiterzuführen und seine Zukunft zu schmieden.«

Weltweit gibt es nur 754 Welterbestätten in 129 Ländern. Davon sind 582 Kulturerbestätten und 149 Naturerbestätten. 23 Stätten gehören beiden Kategorien an.

Welche Kulturstätten von außergewöhnlichem Rang wurden bisher in die Liste der Erbes der Welt aufgenommen?
Das sind u.a. die Pyramiden von Giseh und das Tal der Könige in Theben (Luxor), die Inkastadt Machu Picchu in Peru, die Altstadt von Jerusalem mit dem Felsendom, Isfahan in Persien, der Taj Mahal in Indien, die große chinesische Mauer, der Kaiserpalast in Peking, genannt die Verbotene Stadt, das historische St. Petersburg, der Kremlpalast mit dem Roten Platz in Moskau, Stonehenge, die Kathedralen und Dome von Canterbury, Aachen, Köln, Chartres, Santiago de Compostela und Pisa, die Alhambra in Granada, das historische Zentrum von Rom, die Akropolis, die Monumentalfiguren auf den Osterinseln, Venedig, Kyoto, der Tempel von Angkor Wat in Kambodscha, Garten und kaiserliche Sommerresidenz Chengde und die klassischen Gärten von Sushou in China, die Paläste und Gärten von Versailles, Chambord, Caserta, Blenheim, von Potsdam-Sanssouci und weitere, das Gartenreich Dessau und Wörlitz, in Hessen das Kloster Lorsch, die Grube Messel und 2002 das Mittelrheintal.


Die UNESCO stellt hohe Ansprüche an die Stätten, die Welterbe werden wollen. Welterbestätten sind
»
Meisterwerke der menschlichen Schöpferkraft«, »zeigen während einer Zeitspanne in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Austausch menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur und Landschaftsgestaltung«, »sind ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition« und »ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen Ensembles oder Landschaften, die mehrere Abschnitte der Geschichte versinnbildlichen«.

Die UNESCO fordert Qualitäten im Weltmaßstab:
1. »
außergewöhnlichen universellen Wert«
2. »Einzigartigkeit und die Authentizität im Sinne der historischen Echtheit und Unversehrtheit«
3. »überzeugende Erhaltungsplanungen«

Darüberhinaus verpflichtet sich der Staat, Gefahren durch Stadtentwicklung, Verkehr, Bebauung, Lärm, Abgase, Schäden durch Touristen und Besucher usw. vorzubeugen und von der Welterbestätte (Kernzone) fernzuhalten. Dafür müssen bei der Bewerbung umfangreiche Unterlagen vorgestellt werden und zum Schutz der Kernzone geeignete Pufferzonen eingerichtet werden.
  Anmelden bei der UNESCO kann eine Objekt nur die Bundesrepublik, nicht das Land Hessen oder die Stadt Kassel. In einer sogenannten Tentativliste benennt jeder Staat seine zur Anmeldung vorgesehenen Stätten. Der Bergpark ist dort seit 1986 verzeichnet.
  Nach den neuesten Regeln des UNESCO kann pro Jahr pro Staat maximal eine Stätte nominiert werden. Diese Regel wird im nächsten Jahr überprüft werden.
  Nach der Anmeldung werden alle Bewerber eines Jahrgang weltweit geprüft durch Gutachterausschüsse, denen die Welt-Denkmalschutz-Organisation ICOMOS angehört. Endgültig entschieden wird einmal pro Jahr durch das international besetzte UNESCO-Welterbekomitee. Dort wird sehr streng geurteilt, so wie es die Richtlinien ausdrücklich verlangen. Es werden auch Bewerbungen abgelehnt oder zurückgestellt.
  Jede anerkannte Welterbestätte wird regelmäßig im sogenannten »Monitoring« darauf überprüft, inwieweit der jeweilige Staat die gemachten Zusagen und die Regeln der UNESCO einhält. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man in die Liste der gefährdeten Welterbestätten aufgenommen werden – oder es wird die Auszeichnung als Welterbestätte aberkannt. Die UNESCO ist eben eine überstaatliche Organisation und beweist Stärke in solchen Fragen. Die örtlichen Auseinandersetzungen spielen da überhaupt keine Rolle. Die Forderungen der UNESCO an die Qualität der Welterbestätten sind eindeutig. Die UNESCO bestimmt, was passiert, nicht der einzelne Staat.

In Kassel sind verschiedene Vorhaben in der Diskussion, die die zukünftigen Welterbestätten deutlich betreffen, z.B.
Multifunktionshalle
Vierter Turm des Augustinums
Verkehr wie Auedamm, Mulangstraße, Bergparkstraße, Tulpen- und Rasenallee
Museumspark Wilhelmshöhe
Auestadion: Tribünenüberdachung, Flutlichtanlage (Das Problem hier: Das Auestadion grenzt unmittelbar an die Karlsaue. Flutlichtmasten, evtl. auch die Tribünendächer, stehen in direkter Sichtbeziehung zum Küchengraben und überragen die als Welterbestätte vorgesehene Karlsaue. Die UNESCO wird das, ebensowenig wie den Durchgangsverkehr innerhalb der Welterbestätten, auf Grund der Konvention und ihrer Richtlinien nicht akzeptieren. Das zeigen die Beispiele in Potsdam und Köln: Potsdam wollte in eine der Sichtachsen von Sanssouci ein Einkaufszentrum hineinbauen. Nach einer UNESCO-Stellungnahme wurde das Potsdam-Center in einer verträgliche Form errichtet. Ähnliches passiert zur Zeit in Köln wegen der Planungen zu einem Hochhauskomplex in unmittelbarer Nähe zum Kölner Dom. Allerdings: die Probleme sind durchaus lösbar im Sinne einer für Kassel positiven Entwicklung hin zu einer schöneren Stadt.)

• Die deutsche UNESCO-Welterbe-Site: Hier klicken.

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