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Der Koloss von Kassel – ein Weltkulturerbe?



Kassel ohne Herkules und Wasserspiele, das wäre für die Bürger der Stadt und des Umlandes kaum vorstellbar. Es ist müßig, die Identität stiftende Bedeutung der Kolossalstatue und der weitläufigen Parkanlage am Hang des Habichtswaldes zu betonen. Doch wie ist es um die Bedeutung über Kassel hinaus bestellt? Und gleich weltweit, darf man davon reden? In Kassel zu erklären, mit dem Bergpark in Wilhelmshöhe besitze die Stadt ein Kulturgut von weltweit einmaliger Bedeutung, trifft eher auf Unverständnis. Ja, Venedig, die Große Mauer in China, New Yorks Freiheitsstatue oder der Kölner Dom, die schon. Aber der Herkules?

Kassels Wahrzeichen mit dem Bergpark und seinen barocken und romantischen Wasserspielen soll UNESCO-Welterbe werden. Unersetzliche Besitztümer wie dieser einzigartige Park können wegen ihres außergewöhnlichen Wertes für die ganze Menschheit den besonderen Schutz der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation) erlangen. Um diesen Schutz zu erreichen, muss der Park von der UNESCO in die Welterbeliste aufgenommen werden.

Worin aber liegt denn nun die besondere weltweite kulturhistorische Bedeutung? Landgraf Karl plante die Anlage zweier repräsentativer Gartenanlagen, um auf europäischer Ebene die Ansprüche der Dynastie Hessen-Kassel zu manifestieren. Um das Jahr 1700 konzipierte er außer der prachtvollen, französisch inspirierten Karlsaue am Hang des Habichtswaldes eine gigantische Kaskadenanlage von bis dahin nicht gekannten Ausmaßen. Deren italienische Vorbilder in der Größe weit übertreff-end, sollten die Wassermassen über ein Gefälle von 240 Meter 1500 Meter weit zu Tal stürzen, beginnend unterhalb eines oktogonalen Grottenbauwerks. Die Anlage nutzt den bis auf 400 Meter über den Kasseler Talgrund aufsteigenden Berghang in großartiger Weise. Die Kaskade teilt den lang gestreckten bewaldeten Hang exakt in der Mitte und gibt ihm, die naturgegebenen Voraussetzungen nutzend, eine in der barocken Kunst ideale symmetrische Gestalt.

Waren Planungen solcher Größenordnung bis dahin nur aus dem Frankreich des Sonnenkönigs Ludwig xiv. bekannt, so treibt eine Planänderung die Kasseler Gartenarchitektur in eine weit darüber hinaus weisende Landschaftsgestaltung: 1713, im Jahr des Frieden von Utrecht, der Hessen-Kassel auf der Seite des siegreichen Kaisers sieht, befiehlt Karl, auf dem Oktogon eine steile Pyramide mit der kolossalen Statue des Herkules zu errichten. Damit verwandelt er den Habichtswald, das gesamte Kasseler Tal und die weitere Umgebung in eine politisch gestaltete Landschaft. Das Symbol des Herrschers entwächst dem Park und wird landesweit wirksam. 1717, zum 40-jährigen Thronjubiläum des Landgrafen, ist der Herkules vollendet. Er steht am Anfang einer Entwicklung, die erst im 19. Jahrhundert mit Kolossalstatuen und Denkmälern politischen Inhalts in landschaftsbeherrschender Lage fortgeführt wird, etwa dem Hermannsdenkmal und der Freiheitsstatue.

2011 soll der Bergpark Wilhelmshöhe offiziell als deutsche Bewerbung für einen Platz auf Liste des Kulturerbes der Welt nominiert werden. Die Entscheidung der UNESCO erfolgt im Sommer 2013.



Welterbe – was ist das?


Die Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen (United Nations Educational Scientific and Cultural Organisation) — die UNESCO — beschloss am 16. November 1972 das Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, auch Welterbekonvention genannt. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Leitidee der Welterbekonvention ist die »Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen« (aus der Präambel der Welterbekonvention). Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Denn »das Kulturerbe und das Naturerbe zählen zu den unschätzbaren und unersetzlichen Besitztümern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit.« (aus den Durchführungsrichtlinien der Welterbekonvention)

Auslöser für diese groß angelegte Initiative der UNESCO war die Rettung der Tempel von Abu Simbel. Die in den 1950er Jahren begonnenen Planungen Ägyptens für einen zweiten großen Stausee im Niltal gaben dort alle jahrtausende alten Kulturdenkmale der Vernichtung preis. Der Bau des Assuan-Staudammes machte die Ohnmacht der Weltgemeinschaft gegenüber der Souveränität des Einzelstaates deutlich, zugleich aber auch, wie ein gemeinsames Handeln zum Schutz von Kulturgütern Erfolg bringen kann. Aufgrund dieser Erkenntnis erarbeitete der Internationale Rat für Denkmäler und historische Stätten (icomos, International Council of Monuments and Sites) eine Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes. Sie wurde 1972 zur Grundlage für die UNESCO--Welterbekonvention.

Im Sinne dieser Konvention gelten nach Artikel 1 als »Kulturerbe«:

    Denkmäler: Werke der Architektur, Großplastik und Monumentalmalerei, Objekte oder Überreste archäologischer Art, Inschriften, Höhlen und Verbindungen solcher Erscheinungsformen, die aus geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellen Wert sind;

    Ensembles: Gruppen einzelner oder miteinander verbundener Gebäude, die wegen ihrer Architektur, ihrer Geschlossenheit oder ihrer Stellung in der Landschaft aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem, universellen Wert sind;
    Stätten: Werke von Menschenhand oder gemeinsame Werke von Natur und Mensch sowie

    Gebiete einschließlich archäologischer Stätten, die aus geschichtlichen, ästhetischen, ethnologischen oder anthropologischen Gründen von außergewöhnlichem, universellen Wert sind«.


Inzwischen haben 188 Länder die Welterbekonvention ratifiziert (Stand 09.12.2011). Diese Länder haben sich verpflichtet, gemeinsam die auf der Welterbeliste gesammelten Güter/Objekte vor ihrer Zerstörung zu schützen. Die Konvention ist kein eigenständiges, weltweit gültiges Gesetz. Sie ergänzt lediglich die nationalen Schutzgesetze und -programme und ist ohne diese wirkungslos.


Wer entscheidet?

Als Exekutivorgan hat die UNESCO das zwischenstaatliche
›World Heritage Committee‹ (Welterbekomitee) eingerichtet.
Die 21 Mitglieder des Welterbekomitees, ihr Mandat dauert jeweils 6 Jahre, erfüllen vier Hauptaufgaben:

    1. Erstrangige Aufgabe des Welterbekomitees ist es, die Welterbeliste zu erstellen. Basis dafür sind die entsprechenden Tentativlisten der Mitgliedsstaaten. Das Komitee prüft jährlich, welche von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen und neu in die ›Liste des Erbes der Welt‹ aufgenommen werden können.

    2. Das Monitoring: Der Erhaltungszustand der in die Liste aufgenommenen Objekte wird regelmäßig überprüft.

    3. Es ist Aufgabe des Komitees zu entscheiden, ob und wann eine Welterbestätte so gefährdet ist, dass sie auf die ›Liste des gefährdeten Erbes der Welt‹ gesetzt oder ihr sogar der Welterbetitel aberkannt werden muss, wie z.B. mit dem Dresdner Elbtal geschehen.

    4. Und schließlich hat das Komitee zu entscheiden, welcher Staat finanziell unterstützt werden soll, um seine Welterbeobjekte angemessen schützen und erhalten zu können.

Das Welterbekomitee veröffentlichte im Juni 1977 zum ersten Mal die ›Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes‹. Sie werden regelmäßig überarbeitet und ergänzt. Danach sind die wesentlichen Voraussetzungen, denen ein Welterbe genügen muss, die »Authentizität« im Sinne von historischer Echtheit, also der originalen Substanz, die »Integrität«, also die Unversehrtheit des Bestandes – hierzu muss neben dem aktuellen Erhaltungszustandes auch ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden –, die »Einzigartigkeit« und der »außergewöhnliche universelle Wert«


Welche Kriterien werden angewandt?

Kriterien für die Beurteilung des »außergewöhnlichen universellen Wertes« (›outstanding universal value‹) eines Gutes sind in den Richtlinien benannt. Einem oder mehreren Kriterien muss eine Stätte genügen, um überhaupt anmeldefähig zu sein. Danach sollten Weltkulturerbestätten:

    (i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpfungskraft darstellen;

    (ii) für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung der Architektur oder der Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen;

    (iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen;

    (iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen;

    (v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellt, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird;

    (vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verbunden ist. (Dieses Kriterium sollte in der Regel nur in Verbindung mit einem anderen Kriterien angewandt werden.)


Bis 2011 haben 936 Kultur- und Naturerbestätten aus 153 Staaten aller Kontinente die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Liste erfüllt. Dabei stehen 725 Kulturdenkmäler 183 Naturerbestätten gegenüber; 28 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an, so z.B. die Inka–Bergfestung Machu Picchu in Peru.


Wer kann vorschlagen?

Das Welterbekomitee hat alle Mitgliedsstaaten aufgefordert die Kulturstätten aufzulisten, die außergewöhnliche Bedeutung haben und in den kommenden fünf bis zehn Jahren soweit vorbereitet sind, dass sie in die Welterbeliste aufgenommen werden könnten Aus diesen Vorschlagslisten (Tentativlisten) wählt das Komitee die Stätten aus, deren Aufnahme in die Welterbeliste geprüft werden soll. In Deutschland schlagen die Bundesländer der Kultusministerkonferenz (kmk) potentielle Welterbekandidaten vor. In Hessen geschieht das über das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die kmk führt die Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Tentativliste zusammen, die als Grundlage für die deutsche Nominierung bei der UNESCO dient.


Was muss der Antrag enthalten?

Um die Entscheidungen vorzubereiten hat das Welterbekomitee die Staaten gebeten, für die Anmeldungstexte eine vorgegebene Gliederung zu verwenden. Neben der Bezeichnung und der örtliche Lage des Besitzes ist eine kurze Beschreibung des Objektes zu geben. Der wichtigste und aufwendigste Teil des Antrages ist die Begründung des ›outstandig universial value‹, des weltweit außergewöhnlichen Werts der Anlage. Der Antrag muss alle Informationen enthalten die beweisen, dass das Objekt wirklich diesen einmaligen Wert hat.

Dazu dienen u.a. alle notwendigen Dokumentationen, geeignete Abbildungen, Karten und Schriftstücke: das meint bei den Kulturbesitzungen z.B. Auszüge aus der Fachliteratur, aus entsprechenden Veröff¬entlichungen zur Architektur- bzw. Rezeptionsgeschichte, Reiseberichte, wissenschaftliche Ausarbeitungen, neuester Forschungen u.ä. Dies ist in einer zusammenfassenden Bibliografie aufzuführen. Sollte das nominierte Objekt Ähnlichkeit zu einer bereits auf der Liste stehenden Stätte haben, so ist auch darauf hinzuweisen. Dabei soll herausgestellt werden, worin die Eigenart des benannten Objektes liegt. Die Nominierung zweier sehr ähnlicher Stätten soll damit vermieden werden.

Die »Operation Guidelines« betonen besonders die Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Menschen bereit erklären, gemeinsam mit den Behörden die Verantwortung für den Erhalt des bedeutenden Denkmals zu tragen. Des Weiteren enthalten die Handlungsanweisungen auch die Forderung nach einer so genannten Pufferzone. Dieses die Welterbestätte umgebende Gebiet soll einen zusätzlichen Schutz gewährleisten und negative Einflüsse verhindern helfen. Der ebenfalls verlangte Schutz- und Entwicklungsplan (Managementplan) führt auf, wie die Erhaltung und Sicherung des Objektes gewährleistet werden soll, wer dafür die Verantwortung trägt und welche Maßnahmen wann vorgesehen sind.


Wie verläuft der Antragsprozess?

Die Vorarbeiten zur Anerkennung der einzelnen ›Güter‹ durch die UNESCO leistet der eingangs erwähnte Internationale Rat für Denkmalpflege icomos (International Council on Monuments and Sites), eine nichtstaatliche Organisation, die sich weltweit für den Schutz und die Pflege von Denkmälern und Denkmalbereichen und die Bewahrung historischen Kulturerbes einsetzt. icomos beteiligt sich als Berater und Gutachter an der Arbeit des Welterbekomitees und an der Erfüllung der UNESCO-Konvention. Jeder Mitgliedsstaat hat eine eigene icomos-Vertretung; die gemeinsame Vertretung aller europäischen Länder hat ihren Sitz in Paris.

Schon seit längerem wurde beobachtet, dass die Welterbeliste erhebliche Lücken aufweist. Bestimmte Regionen, vor allem Europa und Nordamerika sind stark repräsentiert. Dagegen haben ungefähr 50 Staaten bisher überhaupt keine Kultur- oder Naturerbestätten benannt. Auch bestimmte Themen sind stark vertreten, z.B. architektonische und künstlerische Monumente (mehr als 300), während Objekte, die Fossilien zum thematischen Schwerpunkt haben, sehr selten sind. Die Grube Messel in Deutschland ist eines von drei solchen Objekten.

So wurde icomos im Jahre 2000 aufgefordert, die Welterbeliste und die vorhandenen Tentativlisten auf diese Lücken hin zu untersuchen und Vorschläge zu machen, wie in Zukunft die Liste generell glaubwürdig, repräsentativ und gleichwertig zu ergänzen ist. Geprüft wurden daraufhin mehr als 1200 Stätten und Objekte unter drei Aspekten und entsprechend eingeordnet:

    1. nach der regionalen Verteilung (also Europa, Afrika, Asien etc.)

    2. nach Objekt-Typen, z.B. Bauwerke, militärische Objekte, Kulturlandschaften – wozu auch die Gärten gehören – und anderes mehr.

    3. nach Themenschwerpunkten, z.B. Objekte mit religiösem, -sozialen o. ä. Bezug.


Dieser im Jahre 2003 fertig gestellte so genannte Gap-Report ermöglicht den einzelnen Staaten, ihre Tentativliste auf potentielle Duplikate hin zu sichten bzw. zukünftige Anmeldungen entsprechend zu formulieren.

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Worin aber kann die Einzigartigkeit eines Parks bestehen, der genau wie viele als Welterbe anerkannte Schlossgärten Elemente barocker wie auch landschaftlicher Gestaltung zeigt und das gleiche Zeitalter repräsentiert? Worin besteht eigentlich der »outstanding universal value« des Kasseler Bergparks?



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Warum ist der Kasseler Bergpark einzigartig?


Die Landschaft als grandiose Bühne: Wasserkünste und Herkules im Bergpark Wilhelmshöhe



Die bisherigen intensiven Beratungen zur Frage, worin der »außergewöhnliche universelle Wert« des Bergparks bestehe, bestätigen den Ausspruch Georg Dehios (1850 - 1932), des bedeutenden deutschen Kunsthistorikers:

»die Wilhelmhöhe ist vielleicht das Grandioseste, was irgendwo der Barockstil in Verbindung von Architektur und Landschaft gewagt hat«.

Die politische Repräsentation eines absolutistischen Herrschers verlangte nach großartiger, überwältigender Selbst- und Machtdarstellung. Für das im Zeremoniellen gebundene Leben bilden Schloss- und Gartenanlagen ein Mittel der Inszenierung: Die größte Kaskade, die größte Fontäne, die größte Herkulesstatue der damaligen Welt sollten vom Ruhm des hessischen Landgrafen Karl künden. Er legte mit der Wahl eines derart topographisch markanten Areals den Grundstein für eine Form der fürstlichen Selbstdarstellung, die vieles übertraf und für seine Nachfolger Maßstab blieb. Dafür wählte Landgraf Karl als idealen Bauplatz den steil ansteigenden Bergrücken am östlichen Ausläufer des Habichtswaldes, um an dieser exponierten Stelle eine monumentale Kaskadenanlage zu errichten. Das Oktogon bildet einen einmalig inszenierten Auftakt für den Beginn der Wasserspiele, die vermeintlich aus der Spitze eines Berges zu entspringen scheinen.


»An keinem anderen Ort der Erde ist es dem Menschen gelungen, die Beherrschung der Natur am Beispiel des Wassers derart monumental in Szene zu setzen, wie in Kassel. Der 550 Hektar große Bergpark mit seinen künstlerisch wie technisch raffinierten Wasserkünsten und dem Wassereinzugsgebiet ist ein einzigartiges Beispiel für den fürstlichen Repräsentationswillen des Absolutismus«,

sagt dazu die hessische Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann.

Ernst Wegener, Ministerialrat im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und mit der Welterbe-Bewerbung befasst, führt aus:

»Fest steht inzwischen eindeutig, dass der Bergpark mit seinen Wasserkünsten weltweit kein Pendant hat. Nirgendwo sonst hat ein Bauherr gewagt – geschweige denn ist es ihm gelungen – einen am steilen Hang gelegenen Park mit einer ähnlich aufwändigen Wasserarchitektur auszustatten, die, wie es in Kassel der Fall ist, an fünf zentralen Stationen mit einer Wassermenge von 750.000 Litern regelmäßig „bespielt“ wird.

Mit ihrer Idee monumentaler Wasserkünste am Berg unterscheiden sich die Kasseler Fürsten von den Standesgenossen ihrer Zeit grundsätzlich – sie ist einzigartig! Das gängige Vorbild für die höfische Repräsentation im Barock war der Hof des französischen Sonnenkönigs. Ludwig XIV. hat mit Versailles in einer weitläufigen Parklandschaft in der Ebene seinen Triumph über die Natur inszeniert – einen Kerngedanken jener Zeit.

Landgraf Carl (1654-1730) entwarf zur gleichen Zeit mit dem Bergpark ein ganz anderes Modell, mit dem er groß angelegte barocke Repräsentation und Ideen italienischer Renaissancegarten-Architektur verknüpfte. Auch er triumphierte siegreich über die Natur, indem er ungeheure Wassermassen scheinbar auf der Spitze eines Berges entfesselt und kunstvoll in Bahnen lenkt.

Es gibt ferner weltweit keinen zweiten Park, in dem über eine Distanz von rund zwei Kilometern hinweg auf fünf zentralen Stationen mit völlig unterschiedlichen „Bühnenbildern“ ein monumentales Wassertheater inszeniert wird: die barocken Kaskaden, der Steinhöfer Wasserfall, die Teufelsbrücke, das Aquädukt mit den Peneus-Kaskaden und schließlich der Fontänenteich mit der 50 Meter hohen Großen Fontäne – alles überragt von der riesigen Statue des Herkules, der vor 300 Jahren qualitätsvollsten aus Kupfer getriebenen Groß-Skulptur der Erde. 



Bedeutend ist die Tatsache, dass die Wasserspiele im Bergpark nicht etwa nur von einem einzigen Bauherrn realisiert wurden. Landgraf Carl hatte sie zum Ende des 17. Jahrhunderts begonnen, vollendet wurden sie aber erst rund 130 Jahre später unter Kurfürst Wilhelm II. mit dem Bau des Neuen Wasserfalls. Der Bergpark Wilhelmshöhe mit seinen Wasserkünsten ist somit das zentrale Repräsentationsprojekt mehrerer Generationen des Kasseler Fürstenhauses, das den weit ausgreifenden Herrschaftsanspruch zur Schau stellt.

So konnte ein Gesamtkunstwerk entstehen, in dem unterschiedliche Strömungen der Gartenarchitektur, der Kunstgeschichte und auch der Technikgeschichte ihren bis heute klar nachvollziehbaren Niederschlag gefunden hat. In weiten Bereichen ist die Anlage durch eine kontinuierliche und aufwändige Pflege in ihrer originalen Substanz auf uns überkommen. Überall dort, wo Natur ergänzt, Architektur repariert oder Technik ausgetauscht werden musste, ist der ursprüngliche „Geist“ des Ensembles nach wie vor unverfälscht erlebbar. Auch diese Tatsache macht den Kasseler Bergpark einzigartig!



Der Wille des Bauherrn, die Naturgewalt „Wasser“ zu beherrschen, hatte in Kassel zur Zeit von Landgraf Carl erheblichen Einfluss auf den technischen Standard. So holte der Landgraf den Ingenieur Denis Papin an seinen Hof, um eine Maschine zu entwickeln, die es möglich machen sollte, größere Mengen Wasser zu heben. Papin konstruierte eine dampfbetriebene Pumpe, deren Druck allerdings keine Rohre der Zeit standhielten. Auch wenn diese Maschine in Kassel nicht zum Einsatz kam, war sie doch der direkte Vorläufer der Dampfmaschine, die wenig später die Welt revolutionierte. Technische Innovationen am Hofe der Kasseler Fürsten im Kontext der Wasserspiele haben damit Einfluss auf die Technikgeschichte der Welt gehabt. Die Notwendigkeit, für die Wasserspiele druckfeste Rohre zu bauen, führte in den landgräflichen Gießereien zu wegweisenden Fortschritten, ein Teil der 300 Jahre alten Rohrleitungen sind – im Gegensatz zu allen übrigen Parkanlagen jener Zeit - bis heute in Gebrauch.

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Offizielle Begründung des »Outstanding Universal Value«


Das Werk des Landgrafen Karl und seiner Nachfolger ist ein weltweit bedeutendes Beispiel im Zusammenwirken von monumentaler Gartenarchitektur und Landschaftsgestaltung, ambitioniertem künstlerischen Anspruch, naturwissenschaftlichen Kenntnissen und der Überwindung großer ingenieurtechnischer Herausforderungen. Mit der Kolossalstatue des Herkules als Krönung stellte der Bergpark ein außergewöhnliches Zeugnis höfischer Kultur mehrerer Epochen dar, die im Ergebnis in einzigartiger Weise zu einer Einheit verschmelzen.

Sowohl barocke als auch romantische Gestaltungselemente sind dem Leitmotiv der vollkommenen Beherrschung und spektakulären Inszenierung des Elementes Wasser untergeordnet. Im Bergpark Wilhelmshöhe zeigen sich die verschiedenen prägenden Stilphasen und Ausstattungselemente vom Barock bis zur Romantik in einer scheinbar harmonisch gewachsenen, sehr qualitätvollen Synthese. Der konsequente Ausbau der Wasserkünste über mehrere szenische Stationen mit den barocken Kaskaden als Ausgangspunkt, zeichnet sich in besonderer Weise und über alle Generationen hinweg durch eine allen Szenen gemeinsame Monumentalität aus.

Im Kontext des Bergparks Wilhelmshöhe entstanden wegweisende hydraulische und hydrostatische Forschungen. Das Wasserbauprojekt war auch der Anstoß für hydraulische und hydrostatische Forschungen und Experimente. Die Versuche mit einer Hochdruckdampfpumpe führten zwar nicht zu den erhofften Ergebnissen, sind aber ein unverzichtbares Glied in der Kette der Entwicklung zur Dampfmaschine, die im 18. und 19. Jahrhundert die Mechanisierung ermöglicht und damit das technische Zeitalter der Menschheit begründet.

Die ausschließlich noch heute durch natürlichen Wasserdruck aufsteigende Große Fontäne war in ihrer Zeit die höchste der Welt und ein technische Meisterwerk. Ebenso wie die Herkulesfigur, die nur aufgrund einer damals neuartigen Konstruktion und auf die Spitze der Oktogonpyramide dauerhaft haltbar montiert werden konnte.

Der Bergpark soll wegen der außergewöhnlichen Symbiose von Natur, Kunst und Technik entsprechend den Kriterien (ii), (iii), (iv) und (vi) als Weltkulturerbe angemeldet werden. Der bis ins Detail ausgearbeitete Antrag ist das Ergebnis Jahre dauernder Bemühungen der beteiligten Behörden, Experten und Bürger. Es war ein langer Weg, wie die folgende Chronik in knappen Worten zeigt. Bis zur Entscheidung der unesco im Jahre 2013 ist an uns, den Kasseler Bürgern, sich die Ziele des Welterbes zu eigen zu machen und die Bewerbung Kassels nachdrücklich zu unterstützen. Es ist unser Bergpark, um den es geht.


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Auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe – eine Chronik



1972 Die Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen (United Nations Educational Scientific and Cultural Organisation) — die UNESCO — beschließt das internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, auch Welterbekonvention genannt.


1978 Der Aachener Dom wird als erste deutsche Stätte in die Welterbeliste aufgenommen.


1997 empfiehlt die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten in Hessen (VSG), den Bergpark in die deutsche Welterbe-Tentativliste (Vorschlagsliste) aufzunehmen.

Die Kasseler Bürgerinitiative für Wiederaufbau der Schlosskuppel sieht ohne deren Rekonstruktion u. a. die Welterbefähigkeit gefährdet.


1999 trägt die UNESCO den Bergpark als Mountain Garden of Wilhelmshoehe in die deutsche Tentativliste ein, als Ensemble ergänzt um die Karlsaue und Wilhelmsthal.


2000 gründet sich die Initiative Bürger für das Welterbe – Park Wilhelmshöhe, Karlsaue und Wilhelmsthal (eingetragen als Verein 2001) während eines öffentlichen Salongesprächs der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Dr. Antje Vollmer, zur Welterbe-Bewerbung; denn »die Beteiligung der örtlichen Bevölkerung am Anmeldeverfahren ist unerlässlich, damit sie sich gemeinsam mit dem Vertragsstaat für die Erhaltung der Stätte verantwortlich fühlt« (UNESCO-Richtlinien).


2001 beginnen die Bürger für das Welterbe, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit für die Welterbe-Bewerbung zu motivieren. Themen sind Schönheit und Schutz der drei historischen Gärten, das Ausweisen von Kern- und Pufferzonen, Gefahren durch Bauten, Verkehr und Großveranstaltungen. Die Mittel dazu: Vorträge, Diskussionen, Führungen, Exkursionen, Presseartikel, ständige Beiträge im Kasseler (k)Kulturmagazin, Gremienarbeit, Kinder- und Jugendarbeit mit Kasseler Schulen, finanzielle Förderung bei Wiederherstellungen in den historischen Gärten, direkte finanzielle Förderung bei Wiederherstellungen in den historischen Gärten.

Das Welterbe wird in Kassel zum öffentlichen Thema. Der Kreistag des Landkreises Kassel spricht sich dafür aus, den Schlosspark Wilhelmsthal gemeinsam mit Bergpark und Karlsaue zum Weltkulturerbe anzumelden.

Der Magistrat der Stadt Kassel setzt im Herbst eine »Arbeitsgruppe Welterbe Stadt & Landkreis Kassel, Land Hessen« ein. Sie soll notwendige Planungen zu Baulichkeiten, Verkehr und anderes mehr koordinieren und Interessenkonflikte ausgleichen.


2002 findet die Podiumsdiskussion zur Welterbe-Bewerbung einige Beachtung. Beteiligt sind der Geschäftsführer des Forum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal, des Vertreter der Stadt Kassel, des Landkreises, des Regionalmanagement Nordhessen und der Bürger für das Welterbe als Veranstalter.


2003 wirbt Kassel Tourist auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin für Kassel mit dem Slogan »Drei Parks, drei Schlösser« und der Welterbekandidatur.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Kassels Bewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt 2010.

Der Minister für Wissenschaft und Kunst kündigt Planungen für einen »Museumspark Wilhelmshöhe« an. Die Attraktivität der Museen soll erhöht und die Kulturhauptstadtbewerbung unterstützt werden. Das Welterbe spielt zunächst keine Rolle.


2004 entsteht ein umfangreiches Gutachten, das die strategische Entwicklungs- und Optimierungsplanung der Museumslandschaft Kassels zum Ziel hat. Sanierungsmaßnahmen werden geplant für das Oktogon mit dem Herkules, die Löwenburg, den Weißensteinflügel, das Ballhaus und das Stationsgebäude, später auch für den Steinhöfer Wasserfall, die Kaskade, weitere Wasserwege und Parkarchitekturen. 200 Millionen Euro sollen für das auf zehn Jahre angelegte Projekt »Museumslandschaft Kassel« bereitgestellt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die bei Welterbestätten erforderlichen Pufferzonen für den Bergpark und die Karlsaue zu definieren, als Richtschnur für ein rücksichtsvolles stadtplanerisches Handeln im Hinblick auf die denkmalgeschützten historischen Gärten.

Die Kasseler Tageszeitung HNA startet die Aktion »Wir retten unseren Herkules«. Kasseler Bürger spenden nahezu 500.000 Euro.

Das Ende des Jahres vorgestellte Gutachten zur Museumslandschaft löst, was den Park angeht, größte Besorgnis aus: Der Neubau eines Besucherzentrums am Herkules soll in der Hauptsichtachse entstehen, eine Rolltreppe unterirdisch den Schlossberg hinaufführen, im Landschaftsschutzgebiet ein riesiger Parkplatz gebaut und die historischen Wasserspiele, um sie ständig vorzuführen, mit Pumpwerken versehen werden. Die »Bürger für das Welterbe« wenden sich gegen diese Vorschläge und fordern Politik und Administration auf, Museumslandschaftsplanung und Welterbe-Bewerbung in Einklang zu bringen, mit Sachverständigen der UNESCO abzustimmen und einen Welterbe-Manager zu bestellen.


2005 betont der UNESCO-Berater und ehem. Präsident von icomos-ifla, Dr. Robert de Jong, in einem Vortrag zum Bewerbungsverfahren den unabdingbaren Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes, der Echtheit und Unversehrtheit der Anlage. Für die Museumslandschaftsplaner sei jetzt der späteste Zeitpunkt, mit der UNESCO in Verbindung zu treten.

Das Land lobt einen Architekturwettbewerb für das Besucherzentrum am Herkules aus. Dr. de Jong, den die Bürger für das Welterbe vorgeschlagen hatten, berät die Jury, allerdings ohne Stimmrecht. Das erste Ergebnis entspricht nicht den Welterbe-Bedingungen und die vier Preisträger sollen Ihre Entwürfe überarbeiten.

Die UNESCO nimmt die Kasseler Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm in das Weltdokumentenerbe auf.


2006 vereint das Land Hessen die historischen Gärten Wilhelmshöhe, Karlsaue und Wilhelmsthal (bis dahin der Verwaltung Schlösser und Gärten zugeordnet) organisatorisch mit den Staatlichen Museen zur Museumslandschaft Hessen Kassel (mhk).

Die Bürger für das Welterbe loben den Schülerwettbewerb »Welterbe – Weltklasse« aus.
Der Minister für Wissenschaft und Kunst ernennt den Präsidenten des Landesamtes für Denkmalpflege Prof. Dr. Gerd Weiß zum hessischen Welterbekoordinator.

Der mehrgeschossige Siegerentwurf der zweiten Wettbewerbsstufe zum Besucherzentrum am Herkules versperrt nach wie vor die Sicht in der barocken Achse. Der Dissens zwischen Juryentscheidung und den Anforderungen an ein potentielles Welterbe ist unüberbrückbar.


2007 lädt der Hessische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Udo Corts ein internationales Expertengremium zum ersten »Workshop Welterbe« nach Kassel ein, um ergebnisoffen zu diskutieren. (Die Expertenrunde besteht aus dem Präsidenten von icomos-International, Prof. Dr. Michael Petzet und dem Sprecher der icomos-Monitoringgruppe Giulio Marano, den ranghöchsten Denkmalpflegern Österreichs und der Schweiz, Dr. Eva-Maria Höhle und Prof. Dr. Bernhard Furrer, den Präsidenten der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg in Potsdam und der Klassik Stiftung Weimar, Prof. Dr. Hartmut Dorgerloh und Hellmut Seemann, Dr. Robert de Jong, ehem. Präsident von icomos-ifla, dem Landschaftsarchitekten Prof. Heinz Hallmann, dem Vorsitzenden der Bürger für das Welterbe Prof. Hardy Fischer (bzw. seiner Stellvertreterin Maren Brechmacher-Ihnen), dem ehemaligen Kulturredakteur der HNA Dirk Schwarze und dem Direktor der Museumslandschaft Hessen Kassel, ehemals Dr. Eissenhauer, jetzt Prof. Dr. Bernd Küster. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Gerd Weiß.)

Die umfangreichen Vorarbeiten leisten die Gruppe der Fachberater des Landes Hessen, der mhk, der Stadt Kassel, des Projektmanagements und andere. Zur Debatte stehen die Inhalte der Anmeldung, die Größe von Kern- und Pufferzonen, das Besucherzentrum Stationsgebäude, die Nutzung von Ballhaus und Reithalle, Neubauten von Großgerätehalle, Museumsdepot und Schlosshotel. Den als Sieger prämierten Entwurf des Besucherzentrums am Herkules stufen die icomos-Experten als welterbegefährdend ein. Das Land Hessen zieht den Entwurf zurück.

Damit haben endlich die fundierten Vorbereitungen des Welterbe-Antrages begonnenMit der Restaurierung von Herkules und Oktogon wird begonnen. Der Museumsverein Kassel beschließt wegen des erweiterten Aufgabenbereichs der mhk eine Satzungsänderung, um die Gärten und Parkbauten in die Förderung einzubeziehen.

Zur documenta 12 dürfen in der denkmalgeschützten Karlsaue Ausstellungshallen errichtet und am denkmalgeschützten Schlossberg Wilhelmshöhe »Reisterrassen« ausgebaggert werden. Der Reis gedeiht im nordhessischen Klima nicht.

Ein Wettbewerb soll klären, wie das Ballhaus durch einen neuen als Klimaschleuse dienenden Zugangsbereich (Garderoben, Sanitär- und Cateringräume) ganzjährig nutzbar zu machen ist.

Die Industrie- und Handelskammer Kassel verabschiedet eine Resolution zur Förderung, Entwicklung und Nutzung des beantragten Weltkulturerbes Bergpark Wilhelmshöhe, Karlsaue und Schlosspark Wilhelmsthal sowie des Weltdokumentenerbes Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm. Die »IHK-Initiative UNESCO-Welterbe« stellt zur Unterstützung zahlreicher Projekte 150.000 Euro bereit.

Der zweite Welterbe-Workshop sich mit weiteren Themen wie einem neuen Standort für den Betriebshof der Parkpflege, der Verkehrserschließung, den Instandsetzungsmaßnahmen Löwenburg, Weißensteinflügel, Parkarchitekturen und Wasserwege.

Von nun an trifft sich Expertengruppe mit den Fachbehörden aus Land, Stadt und Kreis im Halbjahresrhythmus, in denen Themen weiterbehandelt und neue angesprochen werden, etwa die Nutzungsrichtlinien für den Park (das Für und Wider zum Herkules-Bergrennen, Großveranstaltungen etc.).

Das Landesamt für Denkmalpflege (lfdh) richtet eine Stabstelle für die Welterbe-Bewerbung ein. Ihre Hauptaufgabe wird sein, die Welterbebegründung und den Managementplan zu verfassen, den Kern der Anmeldung. Der Managementplan legt fest, wie bei allen vorgesehenen Maßnahmen die Unversehrtheit der historischen Substanz gewahrt, der kulturgeschichtliche Charakter der Anlage und die Würde des Ortes erhalten und die natürlichen Ressourcen dieser Kulturstätte geschont werden können. Es ist darauf zu achten, den Park nicht durch Übernutzung zu schädigen. Dazu gehören Parkordnungen genauso wie Nutzungsrichtlinien und auch ein zu entwickelndes hochwertiges Tourismuskonzept. Maßgebend sind international gültiger Standards, wie sie in nationalem Recht übernommen und auf regionaler bzw. kommunaler Ebene konkretisiert worden sind.


2008 Da nach bisherigen Erkenntnissen eine ganzjährige Nutzung des Ballhauses nur mit großem Aufwand und verbleibenden Risiken zu realisieren wäre, verzichtet das Land auf den geplanten neuen Eingangsbereich. Die Nutzung des Ballhauses soll wie bisher nur beschränkt möglich sein.

Nach einer umfangreiche Analyse der icomos-Studie »Filling the Gap – an Action Plan for the Future« wird festgestellt, dass europäische Garten- und Parkanlagen sowie absolutistische Monumente nicht zu den unterrepräsentierten Objekten der Welterbe- und Tentativlisten der UNESCO zählen. Frühneuzeitliche technische Denkmale dagegen sind kaum vertreten. Eine Arbeitsgruppe der mhk und des lfdh begibt sich auf die Suche nach Alleinstellungsmerkmalen. Forschungsergebnisse zu den unter Landgraf Karl um 1700 durchgeführten Versuchen zu Wasserkraft und Dampfpumpen, zeigen deren Bedeutung für die in Kassel entstehenden Gärten, sollte doch u.a. die höchste Fontäne der Welt geschaffen werden.

Der Fokus der Anmeldung richtet sich wieder wie ursprünglich allein auf den Bergpark mit Herkules und Wasserspielen samt ihrer technischen Errungenschaften: Die zukünftige Welterbestätte soll den Bergpark Wilhelmshöhe, den ihn umgebenden Bergrücken und das Wassereinzugsgebiet westlich des Herkules bis zum Essigberg sowie die Wasserzuleitung für die romantischen Wasserkünste umfassen. Einschließlich der architektonischen baulichen Anlagen (Schloss, Löwenburg, Ballhaus, Gewächshaus, Moulang usw.) genießt sie als denkmalpflegerische Sachgesamtheit den gesetzlichen Schutz durch das hessische Denkmalschutzgesetz und ist in die Denkmaltopographie Stadt Kassel iii eingetragen.

Die Pufferzone zum Schutz der Welterbestätte (Stand Oktober 2009) wird festgelegt.

Karlsaue und Wilhelmsthal fällt bei der Anmeldung die Rolle »didaktischer Satelliten« zu.
Der neu gegründete »Runde Tisch der Kasseler Kulturgesellschaften« beschließt, die Welterbe-Bewerbung nun ebenfalls zu unterstützen und die Kasseler Bevölkerung für den Antrag zu gewinnen. Der Runde Tisch repräsentiert 36 Vereine (Stand Okt. 2011) mit ca. 5.000 Mitgliedern.


2009 lädt der Runde Tisch der Kulturgesellschaften zur Auftaktveranstaltung »Welterbe – die Bedeutung der Bürgerbeteiligung« ein und demonstriert seine Bereitschaft, die Welterbe-Bewerbung zu unterstützen. Es sollen seitens der einzelnen Gesellschaften Patenschaften für einzelne Objekte des Bergparks übernommen, die Öffentlichkeitsarbeit vorangetrieben und Spenden gesammelt werden.

Die vom lfdh zusammen mit der mhk veranstaltete icomos-Tagung »hortus ex machina« widmet sich dem Thema Bergpark Wilhelmshöhe im Dreiklang von Kunst, Natur und Technik.
Am Parkplatz nordwestlich des Herkules, außerhalb der Hauptsichtachse, beginnt der Bau des neuen Besucherzentrums. Die Eröffnung ist für Frühsommer 2010 vorgesehen.

Einige zu schützende Fernsichten auf Park und Habichtswald und Sichtachsen aus dem Park werden definiert und sollen in der Stadt- und Landesplanung einen besonderen Schutz erhalten. Dazu gehören z.B. das landwirtschaftlich genutzte Vorfeld östlich des Schlossparks bis hin zum Rammelsberg und die direkt auf den Herkules hin geplanten Straßenzüge der Friedrich-Ebert- und der Goethestraße. Störende Elemente wie das vor allem durch seine helle Farbgebung hervorstechende Augustinum sollen fürderhin vermieden werden.

Der Wettbewerb zur Umgestaltung der Tulpenallee als »Parkstraße«, verbunden mit einem landschaftsgerechten Umbau des Parkplatzes an der Ochsenallee und den neu zu gestaltenden Übergangsbereichen im Bereich Schlossplateau und am Besucherzentrum Stationsgebäude Linie 1 wird entschieden.

Die Sanierung der Löwenburg beginnt, nachdem bereits einige Außenanlagen restauriert wurden: Nicht nur der im Zweiten Weltkrieg zerstörte Bergfried, sondern auch dessen Innenräume sollen wieder entstehen. Das lfdh stellt für die offizielle wie bürgerschaftliche Unterstützung der Welterbe-Bewerbung ein Logo vor mit dem Slogan „welt kultur kassel“.


2010 Im Februar präsentieren Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann, mhk und lfdh in einer öffentlichen Veranstaltung »Kassel auf dem Weg zum Welterbe«, die Bedeutung des Welterbetitels, Zeitplan und Inhalt der Anmeldung, aktuelle Baumaßnahmen und das Engagement der Kasseler Kulturgesellschaften.

Im Oktober reicht das Land Hessen bei der Kultusministerkonferenz alle Bewerbungs-Unterlagen (190 S. Antragstext, 150 S. Managementplan, 200 Fotos) zur Vorprüfung ein und präsentiert am 2. Dezember im Staatstheater Kassel den Welterbeantrag vor der Bürgerschaft.


2011 Am 31. August unterzeichnet Staatsministerin Kühne-Hörmann den Welterbeantrag, der daraufhin vom UNESCO-Welterbezentrum, Paris, auf formale Korrektheit geprüft wird. Dabei nimmt das Dokument den offiziellen Weg über die Kultusministerkonferenz, das Auswärtige Amt und die Ständige Vertretung Deutschlands bei der UNESCO.


2012 Ab dem 1. Februar 2012 wird der Antrag von Experten im Auftrage des Welterbekomitees auch an Ort und Stelle in Kassel einer intensiven Begutachtung unterzogen im Hinblick darauf, ob er den Kriterien der UNESCO-Welterbekonvention und den Durchführungsrichtlinien entspricht. Die Zustimmung der Kasseler Bürger zum Welterbe ist Teil der Prüfung.


2013 Am 18. Februar wird Kassel 1100 Jahre alt. Das UNESCO-Welterbekomitee beschließt voraussichtlich im Sommer 2013, den Bergpark Wilhelmshöhe als Kulturerbe der -Menschheit in die Welterbeliste aufzunehmen – oder nicht.

Ab dann – vorausgesetzt, es gibt ein Welterbe Bergpark Wilhelmshöhe – heißt es für uns, dass für zukünftige Generationen der Bergpark, eine Kulturstätte »von außergewöhnlicher Bedeutung als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden muss« (aus der Präambel der Welterbekonvention). Kassel beginnt auf internationaler Ebene im Sinne der UNESCO-Konvention zu agieren. Die UNESCO-Welterbestätte »Bergpark Wilhelmshöhe« wird - neben der Documenta - zusammen mit der hochrangigen Museumslandschaft Kassels und dem Weltdokumentenerbe »Märchen der Brüder Grimm« Teil eines internationalen kulturellen Austausches und Ziel für Menschen aus aller Welt.

Dezember 2011

Hardy Fischer